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Adressänderung bekanntgeben


Allgemeine Informationen



Mit diesem Service können Sie uns Ihre neue Adresse bekanntgeben.

Voraussetzungen



Adressänderungen des Hauptwohnsitzes können von uns nur dann entgegengenommen werden, wenn Sie diese bereits beim zuständigen Meldeamt (Magistrat oder Gemeindeamt) durchgeführt haben. 

Zuständige Stelle



Der jeweils zuständige Versicherungsträger.

Verfahrensablauf (Zugang zum Service)



Wählen Sie bitte das Service "Adressänderung bekanntgeben".

Erforderliche Unterlagen



Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln.

Kosten



Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.

Zuletzt aktualisiert am 05. April 2024