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Elektronisches Kommunikationsservice (eKOS)


Allgemeine Informationen


Das elektronische Kommunikationsservice eKOS wird Schritt für Schritt eingeführt. 
In der Übergangsphase erhalten Sie von manchen Kassenärzten weiterhin Zuweisungen in Papierform.

 

Derzeit sind in eKOS folgende Leistungen verfügbar:

  • Computertomographie (CT)
  • Magnetresonanztomographie (MRT)
  • Nuklearmedizinische Untersuchungen
  • Humangenetische Untersuchungen
  • Klinisch-psychologische Diagnostik
  • Knochendichtemessung

 

 Voraussetzung ist, dass Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin für die Erstellung der Verordnung das elektronische Kommunikationsservice (eKOS) verwendet. Auf Wunsch erhalten Sie oder ein betreuender Angehöriger automatisch eine SMS oder E-Mail mit dem Antragscode, sobald Ihr Antrag beim Krankenversicherungsträger eingelangt (= übertragen), freigegeben oder nicht freigegeben ist. Bis zur flächendeckenden Nutzung von eKOS durch alle Kassenärztinnen und Kassenärzte erhalten Sie weiterhin ein „Informationsblatt zur e-Zuweisung“.  Dieser Patientenausdruck enthält ebenfalls den eindeutigen Antragscode rechts oben. Erkundigen Sie sich am besten gleich bei der Terminvereinbarung für die Untersuchung, ob Ihr Institut eKOS bereits nutzt.


Sie können den Status Ihres Antrags über dieses Service nachverfolgen. Im Bedarfsfall können Sie einen Antrag über das elektronische Kommunikationsservice auch stornieren oder auf Fragen Ihrem Versicherungsträger zu einem bestimmten Antrag antworten.


Kann Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin keine elektronische Zuweisung für Sie erstellen, können Sie Ihren Bewilligungsantrag oder den Bewilligungsantrag einer bei Ihnen mitversicherten Person selbst elektronisch an Ihre Krankenkasse senden. Verwenden Sie dazu den Menüpunkt „Antrag erfassen“.

Voraussetzungen



  • Handy Signatur bzw. Bürgerkarte.

Zuständige Stelle



Die jeweils zuständige Krankenversicherungsträger.

Verfahrensablauf (Zugang zum Service)



Wählen Sie bitte das Service "eKOS – elektronisches Kommunikationsservice".

Erforderliche Unterlagen



Sie können Ihren Antrag selbst elektronisch zur Bewilligung einbringen, indem Sie im Menüpunkt „Antrag erfassen“ die wenigen Pflichtfelder ausfüllen, die papierschriftliche Originalverordnung scannen und hochladen.

Kosten



Bei Nutzung dieses Service, insbesondere bei Nutzung des Verständigungsservice mittels SMS oder E-Mail, fallen für Sie keine Gebühren an.

Zusätzliche Informationen



Sie können auch bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger nachfragen, ob Ihr Antrag bereits freigegeben ist.

Zuletzt aktualisiert am 17. Juni 2019